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Fortuna-Punkte: Ein Blick aus dem Transfer-Fenster

Es ist ja so eine Sache mit den Spielertransfers. Jedenfalls seit dem Jahr 2000, in dem das Fußballportal transfermarkt.de an den Start ging. Vorher waren Fußballinteressierte auf lokale Gerüchte und das angewiesen, was der Kicker so mutmaßte. Selbst die Vereine gaben sich nicht viel Mühe, die jeweiligen Zu- und Abgänge offensiv zu kommunizieren. Es sei denn, es handelte sich um sogenannte “Stars”. Heute aber befassen sich die Rundball-Nerds das ganze Jahr über mit dem Thema und laufen in der Sommer- und der Winterpause zur Höchstform auf.

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Aus dem guten, alten “Das wär doch einer für uns” wurden hochkomplexe Berechnungen von möglichen Ablösesummen, von Ausleihen und vor allem Marktwerten … die übrigens von den Transfermarkt-Machern nach einem geheimen Schlüssel berechnet werden. Otto Normalfan aber nimmt diese Zahlen für bare Münze. Unterhält man sich jedoch mal mit den Menschen, die in den Vereinen für das Zusammenstellen des jeweiligen Kaders zuständig sind, hört sich das Ganze schon erheblich komplexer an. Denn der Handel mit Spielerseelen nach dem Motto “Ich zahl X Euros, und du gibts mir den Kicker” gehört der Vergangenheit an.

Komplexe Verträge, komplizierte Berechnungen

Bei dem, was ein Club für einen Wunschspieler anlegen muss, spielen inzwischen deutlich mehr Faktoren eine Rolle als diese Summe X. Nehmen wir nur das Thema “Erfolgsprämien”. Da vereinbaren die Geschäftspartner zum Beispiel, dass der fiktive Stürmer Ole Krawallnik wechselt, wenn zwei Mio Ablösesumme fließen. Schießt der gute Ole beim neuen Verein mehr als – sagen wir – 15 Tore in der Saison, werden weitere 500.000 fällig. Und wird er gar in die A-Nationalmannschaft berufen, muss der Käufer nochmal eine Million latzen. Ja, der Gesamtpreis kann sich auch verändern, je nachdem wie oft Herr Krawallnik in der Saison für den neuen Verein aufläuft.

Weil die Verträge zwischen den Clubs im Rahmen der DFL- und/oder UEFA- bzw. FIFA-Regularien frei ausgehandelt werden können, gibt es zudem Rückkaufoptionen, Tauschgeschäfte und sogar Ratenzahlung. Was der kaufende Verein am Ende tatsächlich netto vor Steuern an Kohle abgedrückt hat, wird komischerweise selten kommuniziert. Das ist schon kompliziert, aber noch wilder wird es bei Leihgeschäften. Die zugehörigen Verträge bieten noch mehr Spielraum. Verleiht ein wohlhabender Club ein Talent, damit es Spielpraxis bekommt, kann es vorkommen, dass der Stammverein dessen Gehalt übernimmt und der ausleihende Verein nur eine symbolische Leihgebühr zu zahlen hat.

Plus Provisionen und Honorare

Das macht es den Sportvorständen, -direktoren und Kaderplanern nicht einfach, weil sie praktisch jeden Transfer auch mit den für die Finanzen zuständigen Leute absprechen müssen. Außerdem fallen bei jedem Transfer höchst unterschiedliche Nebenkosten an. Über die Provisionen der Spieleragenturen und -berater wird gern spekuliert, aber auch die Anwälte, die das Klausulieren der Verträge übernehmen, halten ganz schön die Händchen auf.

Otto Normalfan hätte es lieber gern einfach. Ole Krawallnik (“Das wär doch einer für uns”) wird auf transfermarkt.de mit einem Marktwert von zwei Millionen Euro gelistet, also fordert Otto den Präsi auf, doch bitteschön diese zwei Mios in die Hand zu nehmen, um den potenziellen Knipser zu verpflichten. Und wo unser Transferguru gerade dabei ist, stellt er Listen auf, welche Kicker beim veröffentlichen Budget denn alle so drin wären.

Das Geheimnis der Spielerverträge

Uns Otto geht übrigens auch davon aus, dass solch ein Spieler einen Angestelltenvertrag kriegt, wie er ihn von seinem Job her kennt. Mag daran liegen, dass Sportberichterstatter gern von den “Arbeitspapieren” schwafeln, wenn sie das Thema behandeln. Tatsächlich formuliert die DFL bei den Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga Rahmenbedingungen für die Verträge, die zwischen den lizensierten Clubs und den Lizenzspielern geschlossen werden. Und in der Realität nutzen die meisten Vereine inzwischen den zugehörigen DFL-Mustervertrag. Eine solche Vereinbarung zwischen Kicker und Verein ist rechtlich betrachtet ein Dienstvertrag.

Das bedeutet, dass der Spieler definierte Dienste als Leistung zu erbringen hat und der Verein sich zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. So weit entspricht ein Lizenzspielervertrag einem üblichen Angestelltenvertrag. Im Detail unterscheiden sich beide Papiere aber erheblich. So können, aber müssen die Vereine einem Spieler nicht ein Grundgehalt zahlen, sondern können eine rein leistungsabhängige Vergütung vereinbaren. In der Praxis beinhalten beinahe hundert Prozent aller Lizenzspielerverträge eine Mischung beider Formen; also Grundgehalt plus Leistungsprämien. Übrigens: Weil die DFL Vereinen die Lizenz zuteilt, ist jeder Lizenzspieler qua Spielervertrag auch Vertragspartner der DFL.

Von Prämien und Sonderklauseln

Was mit Prämien belohnt wird, kann sehr unterschiedlich sein. Waren es früher vor allem die berühmten Punkteprämien, wird heute oft vereinbart, dass ein Kicker für die Zahl seiner Einsätze belohnt wird – wobei sogar Unterschiede gemacht werden, ob einer in der Startelf stand oder eingewechselt wurde, und wenn ja, wann. Auf- und Abstiege führen zu Auf- oder Abschlägen. Selbst Belohnungen für das Erreichen bestimmter Fitness-Werte stehen in manchen Verträgen.

Und natürlich geht es immer auch um die Vertragsdauer. Dieser Faktor hat es inzwischen auch ins Fachwissen der Fans geschafft. So heißt es immer, der olle Knacker solle doch froh sein, noch einen Einjahresvertrag zu bekommen. Oder, man solle den jungen Hüpfer doch mit einem sehr langfristigen Vertrag verpflichten, damit man bei einem Transfer während der Laufzeit ordentlich Reibach mit der Ablösesumme machen kann. Nicht selten ist auch die Rede von Ausstiegsklauseln. Manche Kicker behalten sich vor, nicht unterklassig antreten zu müssen und lassen eine Klausel hineinschreiben, dass sie bei einem Abstieg gehen können. Und völlig normal ist es, die Fristen für Vertragsverlängerungen im Vertrag zu haben.

Noch mehr Regeln…

Wie gesagt: Das macht die Kaderplanung einigermaßen schwierig. Hinzu kommen gewisse DFL-Regeln, die noch mehr Nachdenken erfordern. Zum Beispiel die von der UEFA verbindlich gemachte Local-Player-Regelung:

Eingeführt wurde […] auch die von der UEFA praktizierte Local-Player-Regelung zur Förderung des Nachwuchses. 2006/07 mussten pro Clubs mindestens vier lokal – von einem deutschen Club oder Verband – ausgebildete Spieler unter Vertrag stehen, 2007/08 mindestens sechs und seit 2008/09 mindestens acht (4+4). Ein von Club-Seite ausgebildeter Spieler muss in drei Spielzeiten/Jahren im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für den Verein oder die Kapitalgesellschaft spielberechtigt gewesen sein, ein vom Verband ausgebildeter Spieler in drei Spielzeiten/Jahren im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für einen Verein oder eine Kapitalgesellschaft im Bereich des DFB. [Quelle: DFL]

Schön, denkt Otto Normalfan, so kriegt der Nachwuchs eine Chance. Schön ist das aber nur bei Spielern die 18 Jahre alt oder älter sind. Für jeden Spieler der jünger ist, aber für die erste Mannschaft antreten dürfen soll, muss eine Sondergenehmigung bei der DFL beantragt werden. Im Statut heißt es:

Die Spielerlaubnis darf auch A-Junioren des jüngeren und älteren Jahrgangs sowie B-Junioren des älteren Jahrgangs nach Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt werden. Bei minderjährigen Spielern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. [Quelle: DFL]

Wer es ganz genau wissen will, lädt sich das DFL-Ligastatut (als PDF) und liest die Details zum Lizenzspielerstatus ab Seite 329 nach.

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