Euer Ergebener

Handspiel – vereinfacht endlich die Regeln zum absichtlichen Handspiel, DFB!

Beinahe an jedem Spieltag gibt es Diskussion rund um die Auslegung der Handspiel-Regel – nicht einmal die Schiris sind sich einig.

Meinung · Wer nichts oder wenig mit Fußball zu tun hat, könnte sich Wochenende für Wochenende über die Aussagen der Kommentatoren über angebliche Handspiel-Vergehen amüsieren. Da wird nämlich gern auf die „vergrößerte Körperfläche“ und „unnatürliche Armbewegungen“ abgehoben. Verrückt, oder? Denn im Prinzip geben die Regeln immer noch vor, dass ABSICHTLICHES Handspiel zu bestrafen ist. [Lesezeit ca. 2 min]

Für den Ergebenen liegt ein absichtliches Handspiel dann vor, wenn ein Spieler mit VOLLER ABSICHT den Ball mit der Hand SPIELT, also versucht, die Pille mit der Hand bzw. dem Arm bis unterhalb der Schulter zu bewegen statt mit dem Fuß oder den anderen erlaubten Körperteilen. Zum Beispiel, um ein Tor zu verhindern oder sich einen sonstigen Vorteil zu verschaffen. Das hat mit dem „Vergrößern der Körperfläche“ oder einer „unnatürlichen Handbewegung“ zunächst nichts zu tun.
Die DFB-Richtlinien besagen aber seit vergangenem Jahr folgenden:

Es ist ein Vergehen, wenn ein Spieler …
– den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (einschließlich Bewegungen der Hand/des Arms zum Ball),
– in Ballbesitz gelangt, nachdem ihm der Ball an die Hand/den Arm springt und er danach …
– direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) ins gegnerische Tor trifft (gilt auch für den Torhüter),
– zu einer Torchance kommt.
Ein Vergehen liegt in der Regel vor, wenn ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und …
– seinen Körper durch die Hand-/die Armhaltung unnatürlich vergrößert,
– sich seine Hand/sein Arm über Schulterhöhe befindet (außer der Spieler spielt den Ball vorher absichtlich mit dem Kopf oder dem Körper – einschließlich des Fußes – und der Ball springt ihm dabei an die Hand/den Arm). [Quelle: DFB]

Das hat die Beurteilung – wie die Erfahrung zeigt – nicht einfacher oder gar transparenter gemacht. Im Gegenteil. Im Vergleich zu anderen Fouls haben die Regelschmiede die Sache sogar komplizierter gemacht. Wenn jemand im Zweikampf mit „offener Sohle“ auf gegnerische Körperteile zielt, wird die Absicht dahinter situativ entschieden – es kommt oft vor, dass die Attacke für eine gelbe Karte „nicht gereicht“ hat. Diesen Interpretationsspielraum wird den Schiedsrichtern in Sachen Handspiel nicht mehr gegeben.

Was ist mit „Absicht“ gemeint? Absichtlich tut jemand etwas, wenn er explizit vorhat, ein Ziel zu erreichen – im Fall von Handspiel nämlich die Kontrolle über das Spielgerät zu erlangen. Euer Ergebener ist der Ansicht, dass man einem Kicker keine Absicht unterstellen kann, wenn er sich beim Versuch der Abwehr bewegt, ohne die Arme an den Körper anzulegen, selbst wenn er dabei mit den Armen rudert. Deshalb ist die Auslegung, dass es unerlaubtes Handspiel sei, wenn er „in Ballbesitz gelangt, nachdem ihm der Ball an die Hand/den Arm springt“, Unfug.

Noch bekloppter die Auslegung, dass es sich um ein Foul handelt, wenn das Ei „(ob absichtlich oder nicht)“ von der Hand eines Spielers ins Tor trifft, denn dann handelt es sich qua Definition eben nicht um ein ABSICHTLICHES Handspiel.

Langer Rede kurzer Sinn: Lieber DFB, vereinfacht die Regelauslegung so, dass nur noch Handspiel gepfiffen wird, wenn ein Kicker den Ball mit VOLLER ABSICHT mit der Hand gespielt hat. Ging doch früher auch.


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Ein Gedanke zu „Handspiel – vereinfacht endlich die Regeln zum absichtlichen Handspiel, DFB!

  • Rainer,
    der Hintergrund ist doch der dass man auf Weltebene mehr Tor sehen will weil man meint so Interesse bekommen bzw. bewahren zu können. Um das zu erreichen erschwert man das Verhindern von Toren.
    VG, Rainer

    Antwort

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